Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Betreuungsauftrag (im folgenden Vertrag) mit Heidehunde (im folgenden Betreuer) Stand 11.09.2018 § 1 Vertragsabschluss Der erste Betreuungsauftrag wird persönlich vor Ort erteilt und dem Kunden mit dem Versand der Vertragsunterlagen bestätigt. Alle relevanten Daten vom Kunden und vom zu betreuenden Tier werden am ersten Tag in Form des übersandten Betreuungsauftrages beim Betreuer abgegeben. Dieser Betreuungsauftrag gilt für den ersten und alle weiteren Aufträge. Änderungen müssen gemeldet werden. Die weiteren jeweiligen Betreuungszeiten werden telefonisch gebucht und schriftl. per E-Mail bestätigt. Spezielle Angebote oder Monatsabos können aufgrund ihrer Beschaffenheit an andere Bedingungen gebunden sein als die normale Preistabelle. Dies wird dann separat in der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung aufgeführt. § 2 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung und Betreuung des Tieres. Hunde werden auf dem Grundstück Im Heidewinkel 34, 21271 Asendorf gehalten. Das Grundstück ist im Normalfall ausreichend umzäunt, dies muss der Kunde vor Betreuungsbeginn für sein Tier eigenverantwortlich selbst einschätzen. Die Hunde nehmen an Ausflügen teil und fahren mit dem Betreuer in dessen Auto mit, es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes festgelegt. Die jeweils ausreichende Umzäunung kann vom Tierhalter vor jedem Aufenthalt geprüft und für sein Tier als ausreichend gesichert eingestuft werden. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Betreuungsauftrages. Der Inhaber der Pension weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Betreuungsauftrages sind. Außerdem sind die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet unter www.Heidehunde.de nachzulesen und sind durch deutlich sichtbaren Aushang am Eingang der Pension ausgehängt. Jeder Hundehalter, der seinen Hund in die Pension gibt, versichert durch seine Unterschrift im Betreuungsauftrag von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pension Kenntnis erlangt zu haben. Die Hundepension gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen. Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist bzw. ein Stellvertreter benannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter oder den Stellvertreter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Beratungsgespräch eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. § 3 Tierärztliche Versorgung
HEIDEHUNDE Inh. Yvonne Karau, 21271 Asendorf Mobil 01746086915 www.Heidehunde.de
(1) Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen. Der Hundehalter weist nach, dass sein in Pension gegebener Hund, regelmäßig entwurmt wird ( letztmalig max.10 Wochen vor Pensionsantritt spätestens 5 Tage vorher) und die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Hundepension berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund einen aktuellen Impfstatus hat (bzw nach aktuellem Standard geimpft ist) und der Hundehalter versichert weiter, dass sein Hund keinerlei aggressives Verhalten gegenüber Menschen (besonders gegenüber Kindern) hat. Während der Betreuungszeit bleibt der Tierhalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Betreuer verpflichtet sich, das Tier artgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Hält der Betreuer aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter/ Eigentümer bereits schon jetzt darin ein, dass der Betreuer das Tier im Auftrage des Tierhalters/ Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten, sowie die Fahrtkosten in Höhe von 1,00€ pro km durch den Betreuer, trägt alleine der Tierhalter/ Eigentümer. (2) Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die Pension übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bei ansteckenden oder schweren Erkrankungen, die während des Aufenthaltes auftreten, ist Heidehunde berechtigt, den Hund an eine Tierklinik zu übergeben, um ihn entsprechend zu versorgen und um Schäden für Dritte (Mensch und Tier) abzuwenden. Heidehunde ist darüber hinaus in diesem Fall berechtigt, den Unterbringungsvertrag vorzeitig und fristlos zu kündigen. Die Kosten für die Unterbringung sind vom Halter zu tragen. §4 Datenspeicherung Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch Heidehunde. Der Kunde erklärt sein Einverständnis zur Weitergabe seiner erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die des Tieres hinsichtlich einer notwendigen tierärztlichen Behandlung. § 5 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zahlungsverzug (1) Der Betreuer ist verpflichtet den vereinbarten Platz des Tieres bereitzuhalten und/oder die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Unterbringung des Tieres mit anderen sowie bei Hunden die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der Tiere liegt im ordnungsgemäßen Ermessen des Betreuers, unter Beachtung der Buchungen/Wünsche des Kunden. (2) Das Einchecken/Auschecken erfolgt durch vorherige Absprache, aber nach Beachtung der täglichen Bring- und Abholfristen - siehe Preisliste. (3) Der Kunde ist verpflichtet, den für den gebuchten Leistungsumfang geltenden bzw. vereinbarten Preis beim Betreuer vorab zu zahlen. (4) Die Preise für die Betreuung ergeben sich aus der aktuellen Preisliste oder einem zusätzlichem Angebot des Betreuers in schriftlicher Form. Ergänzend für Zusatzleistungen (wie z.B. Feiertagszuschlag u.s.w.) gilt die aktuelle Preisliste, die jederzeit einzusehen ist auf der Webseite www.Heidehunde.de oder auf Anfrage beim Betreuer zu erhalten, Änderungen vorbehalten.
(5) Der Tag bei Hunden in Tages- und Urlaubsbetreuung wird als jeweils voller Tag abgerechnet. (6) Sollte der vereinbarte Aufenthalt des Tieres aus nicht in der Person des Betreuers liegenden Gründen überschritten werden und der Kunde nicht ausdrücklich dem Betreuer eine Verlängerung des Aufenthaltes antragen - was anzunehmen dem Betreuer frei bleibt ist dieser berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen oder den Besitz an dem Tier zugunsten einer gemeinnützigen Tierorganisation aufzugeben. Die sich daraus ergebenden Kosten trägt der Kunde. (7) Bei Transport eines Tieres durch den Betreuer wird eine Fahrtkostenpauschale von je 1,00 € pro km berechnet, einfacher Weg. (8) Bei Zahlungsverzug wird die erste Mahnung nach 14 Tagen verschickt; in der ersten Mahnung werden Mahnspesen in der Höhe von € 3,50,- berechnet. Nach weiteren 14 Tagen und der 2. Mahnung werden weitere Mahnkosten i.H.v. 3,50€ fällig. Nach weiteren 7 Tagen wird zu Lasten des Kunden ein Inkassounternehmen mit der Angelegenheit beauftragt. § 6 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung eines Auftrags) Ein Rücktritt des Kunden von einer gebuchten Leistung bedarf der schriftlichen Mitteilung (telefonisch wird keine Gewähr übernommen, erst nach einer schriftl. Bestätigung der Stornierung von Heidehunde). Erfolgt diese nicht, so ist der Auftrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat. (1) Sofern zwischen dem Betreuer und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich, per Fax oder EMail gegenüber dem Betreuer ausübt. Die Bestätigung einer Buchung erfolgt immer per E-Mail oder durch persönliche Übergabe. (2) Stornierung gebuchter Leistungen/Rückerstattung: Eine Anzahlung wird in keinem Fall rückerstattet. Bei Stornierungen, die bis einschließlich 20 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistung erfolgen werden 50% der Gesamtbuchhung berechnet. Bei allen danach getätigten Stornierungen (z.B. Absage durch Krankheit o.ä.) wird eine Berechnung von 100 % der gebuchten Leistungen fällig; auch dann, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise oder gar nicht seitens des Kunden in Anspruch genommen wurden (wenn der Hund z.B. aus Krankheit später/nicht gebracht wird oder früher aus der Betreuung abgeholt wird). Bei kurzfristigen Buchungen mit Betreuungsbegin unter 20 Tagen ist die Buchung sofort bindend bzw. nicht stornierbar. (3) Spezielle Angebote, Vergünstigungen oder Monatsabos können aufgrund ihrer Beschaffenheit an andere Rücktrittsvereinbarungen gebunden sein. Dies wird separat in der Auftragsbestätigung, dem Angebot oder den Rechnungen aufgeführt. (4) Die Stornierung einzelnd gebuchter Tage (Spieletage) kann bis 72 Stunden vorher getätigt werden. Ansonsten wird die gebuchte Leistung berechnet. § 7 Rücktritt des Betreuers (1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Betreuer in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Betreuers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. (2) Wird eine vereinbarte Anzahlung auch nach Verstreichen einer Frist von 7 Tagen nicht geleistet, so ist der Betreuer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (3) Ferner ist der Betreuer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Auftrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Betreuer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden oder der Betreuer begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Betreuungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betreuers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich des Betreuers zuzurechnen ist. Eine Anzahlung wird nicht erstattet, wenn der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann. Der Betreuer hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrecht unverzüglich in Kenntnis zu setzen. § 8 Haftung (1) Soweit Dritte den Betreuer für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis den Betreuer von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass seitens des Betreuers eine nachgewiesene grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde ermächtigt den Betreuer entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben. Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden des Betreuers, soweit deren Tiere oder sonstige Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt dem Betreuer auch für solche Schäden, welche bei dem Betreuer und dessen häusliche Ausstattung entstehen. Der Hund muss eine Haftpflichversicherung haben, die einen Tierbetreuer mit einschließt, ansonsten haftet der Halter sofort und in voller Höhe des Neuanschaffungswertes. Der Betreuer ist nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen. Der Halter haftet in jedem Fall für alle Schäden, die der Hund in seiner Abwesenheit anrichtet. Die Unterbringung ist sehr liebevoll eingerichtet und im Privathaushalt des Betreuers. Daher ist es nicht mit einer herkömmlichen, gesicherten Ausstattung einer Hundepension zu vergleichen. Diese erhöhte Schadenträchtigkeit erkennt der Halter an. Sollte die Versicherung, auch aus Mitverschuldensgrundsätzen, den Schaden nicht übernehmen, so ist der Hundehalter in der Pflicht den Schaden selbst zu tragen. Der Hund bleibt bis zur vollständigen finanziellen Schadensübernahme durch den Halter in Obhut/ Verwahrung des Betreuers. Sollte sich daher eine längere Betreuung einstellen, so sind die Kosten ebenfalls vom Hundehalter zu übernehmen. (2) Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefahr (z. B. Beißen/Drohen eines Hundes gegenüber Betreuer, Personal, anderen Hunden oder Familienmitgliedern) und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht des Betreuers aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, dass Tier schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist der Betreuer im Interesse seines Eigenschutzes und des Personals und der Umwelt berechtigt, das Tier in einem Einzelzimmer unterzubringen und die vertraglichen Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals ausgeschlossen wird. Ist dies nicht möglich muss das Tier bis zur Abholung in einer speziellen Einrichtung untergebracht werden, die zusätzlichen Kosten trägt hierbei der Kunde. Der Betreuer ist immer um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Auftraggeber, - der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko zum Betreuer von Heidehunde bringt oder bei sich zu Hause betreuen lässt -, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber dem Betreuer, das insoweit nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Betreuers oder des Personals haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere oder durch die Gegebenheiten beim Auftraggeber vor Ort ergeben. (3) Der Betreuer haftet dem Auftraggeber insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und Kosten. Der Betreuer hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier. (4) Der Auftraggeber sichert, bei Betreuung in dessen Räumlichkeiten, den fluchtsicheren Zustand der Räumlichkeiten zu. Da es sich aber um lebendige Tiere handelt, ergiebt sich auch hierbei ein gesteigertes Risiko. Aufgrund des gesteigerten Risikos übernimmt der Betreuer keinerlei Haftung bezüglich Schäden an dem Tier und bezüglich Schäden, die durch das flüchtende Tier verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, dem Betreuer nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind. (5) Falls bei Hunden Rudel- oder Kleingruppenauslauf mit Freilauf vereinbart wird, übernimmt der Betreuer aufgrund des gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bezüglich Schäden an dem Tier und bezüglich Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, dem Betreuer nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind. §9 Film- und Tonaufnahmen Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck-. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. §10 Datenspeicherung Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch Heidehunde. Der Kunde erklärt sein Einverständnis zur Weitergabe seiner erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die des Tieres hinsichtlich einer notwendigen tierärztlichen Behandlung oder einer Schadenübernahme. § 11 Schlussbestimmungen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich und zulässig, der Sitz von Heidehunde. Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Allg. Datenschutzhinweise
Datenschutzhinweise
von: Heidehunde, Cavaliere vom Heidehunde Waldgarten
Geschäftsinhaber und -führer: Yvonne Karau
Inhalt:
1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten; Art, Zweck und Verwendung
3. Weitergabe von Daten an Dritte
4. Ihre Rechte als betroffene Person
5. Ihr Recht auf Widerspruch
6. Datenverarbeitung über unsere Website
1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle
Diese Datenschutzhinweise gelten für Heidehunde, Minirocker und Cavaliere vom Heidehunde Waldgarten
Inhaber: Yvonne Karau, OT Heidewinkel, 21271 Asendorf
E-Mail: info@heidehunde.de als verantwortliche Stelle.
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten; Art, Zweck und Verwendung
Wenn Sie uns beauftragen, werden folgende Informationen erhoben:
- Anrede, Titel, Vorname, Nachname
- Anschrift
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
- ggf. Faxnummer (wenn vorhanden & gewünscht)
- ggf. Kontodaten
- ggf. Geburtsdatum
- ggf. weitere Angaben, zu den erhobenen Daten können auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO gehören. Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, sowie Daten, die das persönliche Umfeld, die Wohnsituation, familiäre Verhältnisse o.ä. umschreiben (Bewerbung auf einen Hundewelpen). Bei Durchführung des Vertrages werden dann in erster Linie z.B. Korrespondenz, tierärztliche Bescheinigungen bzw. Befunde o.ä. (Hundepension) erhoben. Unter Umständen werden diese Daten mit Ihrer Einwilligung auch bei Dritten angefordert (z.B. beim behandelnden Tierarzt) oder die Daten werden von Dritten übermittelt. Außerdem werden alle Informationen erhoben, die für die Erfüllung des Vertrages mit Ihnen notwendig sind.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt, um Sie als Kunden identifizieren zu können;
um Sie angemessen beraten zu können; um unsere vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber erfüllen zu können;
um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können: - zur Korrespondenz mit Ihnen; - zur Rechnungsstellung bzw. ggf. im Rahmen des Mahnwesens; - zu Zwecken der zulässigen Direktwerbung; - zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt anlässlich Ihrer Anfrage bei uns und ist zu den genannten Zwecken für die Bearbeitung Ihres Auftrags oder Ihrer Anfrage und ggf. für die Erfüllung von Verpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag erforderlich.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Kaufleute (6, 8 oder 10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Vertragsverhältnis beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn wir aufgrund von steuer- oder handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten (gemäß HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder wenn Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung eingewilligt haben.
3. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt. Ausnahmen hiervon gelten nur, soweit dies für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist. Hierzu zählt insbesondere die Weitergabe an von uns beauftragte Dienstleister (sog. Auftragsverarbeiter/z.B. Tierarzt) oder sonstige Dritte, deren Tätigkeit für die Vertragsdurchführung erforderlich ist (z.B. Versandunternehmen). Die weitergegebenen Daten dürfen von den Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Beim Kauf eines Hundewelpens wird auf der Homepage und bei Facebook der Name Ihrer Familie benutzt und ggf. Verlinkungen auf Facebook durchgeführt, wenn Sie bei Facebook angemeldet sind. Sie können mich jederzeit schriftlich informieren, wenn Sie dies nicht gestatten.
4. Ihre Rechte als betroffene Person
Ihnen als von der Datenverarbeitung betroffenen Person stehen verschiedene Rechte zu:
- Widerrufsrecht: Von Ihnen erteilte Einwilligungen können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Die Datenverarbeitung, die auf der widerrufenen Einwilligung beruht, darf dann für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden.
- Auskunftsrecht: Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Dies gilt insbesondere für die Zwecke der Datenverarbeitungen, die Kategorien der personenbezogenen Daten, ggf. die Kategorien von Empfängern, die Speicherdauer, ggf. die Herkunft Ihrer Daten sowie ggf. für das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Details.
- Berichtigungsrecht: Sie können die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.
- Löschungsrecht: Sie können die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit deren Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie können die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen. Außerdem steht Ihnen dieses Recht zu, wenn wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen. Darüber hinaus haben Sie dieses Recht, wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt haben;
- Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie können verlangen, dass wir Ihnen Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format übermitteln. Alternativ können Sie die direkte Übermittlung der von Ihnen uns bereitgestellten personenbezogenen Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, soweit dies möglich ist.
- Beschwerderecht: Sie können sich bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren, z.B. wenn Sie der Ansicht sind, dass wir Ihre personenbezogenen Daten in unrechtmäßiger Weise verarbeiten. Die für uns zuständige Behörde ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
5. Ihr Recht auf Widerspruch
Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten auf Basis eines berechtigten Interesses verarbeiten, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen diese Verarbeitung einzulegen. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine Mitteilung in Textform. Sie können uns also gerne anschreiben oder sich per E-Mail an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 1. dieser Datenschutzhinweise.
6. Datenverarbeitung online
Auch über unsere Internetseite unter www.Heidehunde.de erfolgt die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten, u.a. der IP-Adresse der Website-Besucher. Ergänzende Daten-schutzhinweise finden Sie daher online unter www.Heidehunde.de/datenschutz.
Datenschutzerklärung wegen der Verwendung von Facebook-Plugins („Gefällt mir-Button“)
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